Welche organisatorischen Aspekte muss ich berücksichtigen?

Allgemeine Hinweise finden sich hier. Es ist hilfreich, sowohl die Gruppenberatungsangebote des International Office zu bestimmten Austauschprogrammen bzw. Ländern zu besuchen als auch bei Fragen die Auslandsstudienberatung der Fachgruppe Informatik zu kontaktieren. Im Folgenden werden ein paar wichtige Aspekte kurz angesprochen.

Semesterzeiten

Wichtig zu wissen ist, dass die Semesterzeiten von Land zu Land unterschiedlich sind. An den meisten Partnerhochschulen beginnt das Wintersemester im September, das Sommersemester im Januar oder Februar. In manchen Ländern beginnt das Wintersemester bereits im August oder sogar im Juli. Gegebenenfalls sind Klausurtermine zu prüfen – falls Klausurtermine mit dem Auslandsaufenthalt kollidieren, sollte versucht werden, Ausweichlösungen mit den Prüfern zu vereinbaren. Ansonsten versucht die Auslandsstudienberatung der Fachgruppe Informatik ein „Remote Exam“ zu organisieren – einen Klausurtermin an der Partnerhochschule unter privater Beaufsichtigung, möglichst gleichzeitig zu dem in Aachen stattfindenden Termin. Es gibt allerdings keine Garantie, dass dies möglich ist, da sowohl der Prüfer als auch die Partnerhochschule zustimmen müssen.

Beurlaubung

Es besteht die Möglichkeit, sich für die Dauer des Auslandsaufenthalts (ein oder zwei Semester) beurlauben zu lassen. Dies hat Vor- und Nachteile.

  • Vorteile: verringerter Semesterbeitrag, Fachsemesterzähler wird gestoppt
  • Nachteile: eventuell Wegfall von Stipendien, die an ein Studium an der RWTH gebunden sind.

 Generell wird eine Beurlaubung empfohlen, da die Fachsemester an der RWTH so nicht weitergezählt werden. Nach der Rückkehr vom Auslandsaufenthalt können die erbrachten Leistungen anerkannt werden; pro 30 Credits anerkannter Leistungen wird der Fachsemesterzähler um ein Semester erhöht. Dies bietet die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt im Sinne der Fachsemester neutral zu halten, selbst wenn ein zweisemestriger Aufenthalt erfolgt.

Finanzierung

Abgesehen vom Erasmus+-Stipendium gibt es keine allgemeine Förderung von Auslandsaufenthalten, und auch das Erasmus+-Stipendium ist zu gering, um davon den Auslandsaufenthalt zu finanzieren. Es wird davon ausgegangen, dass die Studierenden ihre Finanzierung selbst sichern.

Es gibt teilweise Stipendienprogramme für bestimmte Länder, zudem bieten sowohl die RWTH als auch der DAAD eine generelle Stipendiendatenbank an. Zudem sollte man prüfen, ob Auslands-BaFöG in Frage kommt. Eine Übersicht über Finanzierungsmöglichkeiten findet sich hier.

Es wird empfohlen, sich frühzeitig um die Finanzierung Gedanken zu machen.

Unterkunft

Oft wird eine Unterkunft von der Partnerhochschule organisiert – meist im Rahmen eines begrenzten Kontingents an Wohnheimsplätzen. Man sollte sich möglichst bald nach Platzzusage um eine Reservierung solch eines Platzes kümmern; ansonsten besteht das Risiko, dass man sich selbst auf dem Wohnungsmarkt umschauen muss und weitere Kosten entstehen.

Registrierung für Freemover / Fakultätsabkommen

Studierende, die als Freemover oder über ein Fakultätsabkommen ins Ausland gehen, werden nicht automatisch vom International Office erfasst. Um dem International Office zu ermöglichen, vollständige Mobilitötszahlen zu erlangen, werden solche Studierenden gebeten, sich selbst beim INternational Office zu registrieren: www.rwth-aachen.de/outgoing/register.

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