Wie erfolgt eine Anerkennung von Leistungen?

Nach Abschluss des Auslandssemesters bzw. –jahres muss online ein Antrag auf Anrechnung der erbrachten Leistungen gestellt werden: https://pa.informatik.rwth-aachen.de/, Antrag "Anrechnung von Studienleistungen":

  • In das Freitextfeld ist einzutragen, welche erbrachten Leistungen angerechnet werden sollen, und eventuell auch wie und mit wie vielen Credits.
  • Zudem muss (auf den Tag genau) eingetragen werden, von wann bis wann der Auslandsaufenthalt durchgeführt wurde. (Oder man kann die Confirmation of Study Duration der Partnerhochschule hochladen.)
  • Außerdem können Links auf Kursbeschreibungen eingetragen werden, falls nicht bereits im Voraus geklärt wurde, wie die erbrachten Leistungen angerechnet werden. (Alternativ können Kursbeschreibungen als pdf hochgeladen werden.)
  • Das Transcript of Records (Notenauszug) der Partnerhochschule muss natürlich auch hohgeladen werden.
  • Alternativ zur Nutzung des Freitextfelds kann auch alles als pdf hochgeladen werden. Dazu können die ganzen Informationen zur Anrechnung in das folgende Template eingetragen werden: Latex-Template, Ansichtsexemplar in pdf.

Vor Stellung des Antrags kann die Auslandsstudienberatung bereits Auskunft darüber geben, wie die Anerkennung aussehen würde.

Die Anerkennung der Leistungen umfasst drei Aspekte: die inhaltliche Anerkennung, die Umrechnung der ECTS-Credits und die Umrechung der Note.

Inhaltliche Anerkennung

Dieser Aspekt wird weitgehend bereits bei der Erstellung des Learning Agreements bei Antritt des Auslandsaufenthalts geklärt. Bleibt die Anerkennbarkeit einzelner Veranstaltungen offen, müssen nach Abschluss des Auslandsaufenthalts noch die Veranstaltungsunterlagen eingereicht werden, anhand derer dann entschieden wird, wie genau die Anerkennung erfolgen wird.

Umrechnung des Umfangs (Credits) einer Veranstaltung

Die RWTH verwendet ECTS-Credits als Maß des Umfangs einer Veranstaltung. Veranstaltungen von Partnerhochschulen, die auch das ECTS-System verwenden, werden im Regelfall 1:1 übernommen. Credits aus anderen Systemen werden in das ECTS-System umgerechnet. Hierzu gibt es oft Umrechnungsvorgaben der jeweiligen Gastuni; wenn nicht, erfolgt ein Vergleich des Workloads einer Veranstaltung (1 ECTS-Credit = 30 Stunden).

Eine Anpassung der Credits bei der Anerkennung ist notwendig, wenn die Creditvorgaben an der RWTH dies erfordern - z.B. feste Creditzahlen bei Seminaren oder auch bei Wahlpflichtveranstaltungen im Bachelor. Die Anpassung kann in beide Richtungen nötig sein. Soll z.B. ein Fach der Aalto University (üblicherweise 5 Credits) als Wahlpflichtfach im Bachelor an der RWTH anerkannt werden, ist eine Aufstockung auf 6 Credits nötig. Soll andererseits ein Fach der University of Gothenburg (üblicherweise 7,5 Credits) als Wahlpflichtfach im Bachelor anerkannt werden, wird es auf 6 Credits runtergekürzt. Insgesamt werden wir versuchen, ungefähr so viele Credits anzuerkennen, wie erbracht wurden, indem möglichst Aufstockungen und Reduktionen gegeneinander aufgerechnet werden.

Umrechnung der Note

Die RWTH gibt ein Umrechnungsschema für die Noten ausländischer Universitäten vor: NRWTH = 10 * NAuswärtig / NGesamt mit

  • NAuswärtig: erreichte Notenstufe im Bestehensbereich des auswärtigen Notensystems
  • NGesamt: Gesamtanzahl der Notenstufen im Bestehensbereich des auswärtigen Notensystems
  • NRWTH: umgerechnete Notenstufe an der RWTH

Für viele Länder gibt es bereits eine Notenumrechnungstabelle.

Nach Einreichung des Anerkennungsantrags entscheidet der Prüfungsausschuss über die Anerkennung und teilt dem ZPA mit, welche Leistungen einzutragen sind.

Zusatzleistungen

Kann ein im Ausland erbrachtes Fach nicht als Leistung für den eigenen Studiengang anerkannt werden, ist es in dem meisten Fällen immerhin möglich, das Fach als Zusatzmodul anzuerkennen. Zusatzmodule werden mit Credits und Note mit aufs Zeugnis eingetragen, zählen aber nicht zu den Credits / der Durchschnittsnote des Studiums.

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